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   OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07   

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https://dejure.org/2007,3340
OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07 (https://dejure.org/2007,3340)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.06.2007 - 4 W 618/07 (https://dejure.org/2007,3340)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Juni 2007 - 4 W 618/07 (https://dejure.org/2007,3340)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit als "Ausgeübter Beruf" im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem sich in der Berufsausbildung befindlichen Versicherten; Reduzierung des Versicherungsschutzes bei einer abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung ...

  • Judicialis

    BUZ § 2; ; ZPO § 114

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1 ; BB-BUZ § 2
    Für die Frage der Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden ist allein auf das bestehende Ausbildungsverhältnis abzustellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 2; ZPO § 114
    Zur dauerhaften Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Können Auszubildende berufsunfähig werden?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht: Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 543
  • VersR 2008, 1251
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Koblenz, 17.12.1993 - 10 U 968/93

    Anforderungen an die Substantiierung von Leistungsansprüchen aus einer

    Auszug aus OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07
    Die vom Landgericht zugrunde gelegte Auffassung, die freilich auch in der zitierten Entscheidung des OLG Koblenz vom 17.12.1993 (RuS 1994, 195) so nicht vertreten wird, verkennt, dass aus der Sicht eines Auszubildenden, der eine Berufsunfähigkeit abschließt, der Versicherer typischerweise nicht nur Schutz gegen den vollständigen Wegfall jeder Möglichkeit der Berufstätigkeit verspricht, sondern gerade auch Schutz gegen den Wegfall der Möglichkeit, den mit der begonnenen Ausbildung beschrittenen beruflichen Lebensweg fortführen zu können (OLG Koblenz, aaO).
  • OLG Zweibrücken, 09.04.1997 - 1 U 19/96

    Anforderungen an die Substantiierung einer vertragsgemäßen Berufsunfähigkeit zur

    Auszug aus OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07
    Hierin liegt eine - zumindest stillschweigende - Ausdehnung des Berufsbegriffs im Sinne der Versicherungsbedingungen (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, RuS 1999, 390).
  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

    Auszug aus OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07
    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem weniger Bemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. BVerfG, NJW-RR 2002, S. 1069; NJW 2003, S. 2976; NJW-RR 2005, 140).
  • BGH, 19.11.1985 - IVa ZR 23/84

    Begriff der Berufsunfähigkeit und Lage auf dem Arbeitsmarkt

    Auszug aus OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07
    Es darf den Versicherten daher nicht auf eine Tätigkeit verweisen, zu der nichts vorgetragen ist (BGH VersR 1990, 885; VersR 1988, 234; VersR 1986, 278; OLG Hamm, RuS 1990, 356; Prölss/Martin, aaO, BUZ § 2 Rn 58).
  • OLG Bamberg, 22.08.2005 - 1 W 55/05
    Auszug aus OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07
    Zutreffend ist zwar, dass hier eine Beweisantizipation dann erlaubt ist, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen lässt und wenn eine vernünftig und wirtschaftlich denkende Partei, die die Kosten selbst bezahlen müsste, wegen des absehbaren Misserfolgs der Beweisaufnahme von einer Prozessführung absehen würde (Zöller-Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 114 Rn.26 m.w.N; OLG Bamberg OLGR 2006, 539).
  • BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06

    Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung

    Auszug aus OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07
    Der nicht auf die Verfahrensgebühr anrechenbare Teil der Geschäftsgebühr kann auf der Grundlage eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs Gegenstand einer unter dem Gesichtspunkt des Rechtsschutzbedürfnisses zulässigen Klage auf Erstattung dieser Kosten sein (st. Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH FamRZ 2007, 808).
  • BGH, 08.06.2005 - IV ZR 225/04

    Treuwidrigkeit des Berufens des Versicherers auf den Ablauf der Klagefrist

    Auszug aus OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07
    Wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer im Anschluss an die gebotene Rechtsfolgenbelehrung mitteilt, er sei bei Vorlage bestimmter Unterlagen zu einer erneuten Prüfung seiner Leistungspflicht bereit, ist er hieran gebunden (allg. Auffassung, vgl. nur BGH NJW-RR 2005, 1341; OLG Jena VersR 2001, 358; Römer in: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 12 Rn. 87).
  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07
    Diese hat die Antragstellerin im Schriftsatz vom 09.02.2007 in einer den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. hierzu BGH NVersZ 2000, 127; Beckmann/Matusche-Beckmann, aaO) genügenden Weise beschrieben, indem sie nachvollziehbar dargelegt hat, wie ihr Arbeitsumfeld beschaffen war und welche Anforderungen es an Art, Umfang und Häufigkeit an sie gestellt hat.
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07
    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem weniger Bemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. BVerfG, NJW-RR 2002, S. 1069; NJW 2003, S. 2976; NJW-RR 2005, 140).
  • BGH, 30.05.1990 - IV ZR 43/89

    Keine Obliegenheit des Versicherten in der BUZ zur Ausnutzung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 18.06.2007 - 4 W 618/07
    Es darf den Versicherten daher nicht auf eine Tätigkeit verweisen, zu der nichts vorgetragen ist (BGH VersR 1990, 885; VersR 1988, 234; VersR 1986, 278; OLG Hamm, RuS 1990, 356; Prölss/Martin, aaO, BUZ § 2 Rn 58).
  • OLG Jena, 03.03.1999 - 4 U 1417/97

    Voraussetzungen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit bei Suizid

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

  • OLG Köln, 17.03.1988 - 5 U 253/87
  • BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

    b) Deshalb ist der Berufsbegriff, sofern der Versicherer einen Auszubildenden versichert, auf solche Tätigkeiten auszuweiten, die erst die Voraussetzungen für die Aufnahme einer bestimmten, auf Erwerb gerichteten Tätigkeit schaffen sollen (OLG Zweibrücken VersR 1998, 1364; OLG München VersR 2005, 966; OLG Dresden VersR 2008, 1251; Bruck/Möller/Winter, VVG 8. Aufl. Bd. V/2 Anm. G 19; Höra in Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht 2. Aufl. § 26 Rdn. 83; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 BUZ Rdn. 11; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 46 Rdn. 32).

    Denn mit Abschluss des Versicherungsvertrages mit einem Auszubildenden habe der Versicherer diesem aus der Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers zugleich konkludent versprochen, ihn vor dem Wegfall des angestrebten Berufsziels zu schützen (so insbesondere Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 2. Aufl. F Rdn. 36; vgl. auch OLG Koblenz r+s 1993, 356 sowie r+s 1994, 195; OLG Dresden VersR 2008, 1251).

  • OLG Karlsruhe, 20.11.2008 - 12 U 234/07

    Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Auslegung eines

    Das gem. § 5 Abs. 1 BUZ erteilte Anerkenntnis bindet die Beklagte bis zum vertragsgemäßen Erlöschen der Leistungspflicht (Senat VersR 2008, 1251; Voit/Knappmann, in Prölss/Martin, a.a.O., § 5 BUZ, Rdnr. 6).
  • OLG Köln, 08.05.2009 - 20 U 165/08

    Maßgeblicher Zeitpunkt des Wegfalls der Berufsunfähigkeit

    Begründet wird dies im Urteil des OLG Koblenz damit, dass aus der Sicht des Versicherungsnehmers der Versicherer, der mit einem Auszubildenden eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließe, diesem nicht nur Schutz gegen den vollständigen Wegfall jeder Möglichkeit zur Berufstätigkeit versprechen dürfte, sondern gerade auch Schutz gegen den Wegfall der Möglichkeit, den mit der begonnenen Ausbildung beschrittenen beruflichen Lebensweg fortführen zu können (so auch OLG Dresden VersR 2008, 1251).
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